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Lieferumfang
1. 20xCOVID-19-Antigen-Testkarte
2. 20xExtraktionslösung
3. 20xTupfer
4. Bedienungsanleitung
*Vom Rückgaberecht ausgeschlossen
Nur zur Verwendung durch medizinisches Fachpersonal!
SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test Kit (Colloidal Gold)
Hersteller: Anbio (Xiamen) Biotechnology Co.,Ltd.
Hergestellt in: CHINA
Testort: POC (ohne Gerät)
Sensitivität: 99,27%
Spezifität: 100%
BfARM gelistet
Paul-Ehrlich-Institut evaluiert
20 Testkits pro Pack
Abgabe möglich an:
Ärzte, Zahnärzte
Medizinisches Personal
Unternehmen
Pflegeeinrichtungen
Altersheime
Behörden
Schulen, Kindergärten
Bei höherer Abnahmezahl bitte Preisanfrage unter 01577 57 388 72
Derzeit berechtigt sind nachfolgende Personen:
Ärzte
ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen,
Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes,
Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen,
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzesgenannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag,
ambulante Dienste der Eingliederungshilfe und
Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes
Wer mehr als 6 Stück bestellt, hat automatisch Plastikverbinder dabei, damit man die Ohrenschlaufen hinter dem Kopf verbinden kann und man somit den Druck von den Ohren nimmt.
Ärzte
ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen,
Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes,
Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen,
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzesgenannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag,
ambulante Dienste der Eingliederungshilfe und
Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes